Abmeldung von Musikunterricht

Die gewünschte Abmeldung möchte dringendst im persönlichen Gespräch mit der aktuellen Lehrperson vorbesprochen werden.

Die Abmeldung muss bis zum 15. Mai bzw. 15. Dezember des Jahres – nach mündlicher Vorbesprechung mit der betreffenden Lehrperson – online eingereicht werden und wird erst für das darauf folgende Semester berücksichtigt.

Später eingehende Abmeldungen können nicht mehr akzeptiert werden und das Schulgeld wird für ein weiteres Semester geschuldet. Austritte während des Semesters sind grundsätzlich nicht möglich und befreien deshalb nicht von der Zahlungspflicht.